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Darlehen
Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag, alternative Schreibweise Darlehn und Darlehnsvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine vereinbarte vertretbare Sache zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wird verpflichtet, bei Fälligkeit den Betrag bzw. die oder eine Sache gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten und falls vereinbart ein Darlehensentgelt (Zins) zu zahlen.
Im Gegensatz zum Darlehen versteht man meist unter Kredit eine Verbindlichkeit, die nach ihrem Entstehen nicht nur getilgt, sondern unter bestimmten Umständen auch erhöht werden kann. Mangels eigener gesetzlicher Regelungen beurteilt sich der Kredit nach den Gesetzesnormen über das Darlehen.
Darlehensarten
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- endfälliges Darlehen (Fälligkeitsdarlehen): Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit in einem einmaligen Betrag zurückgezahlt.
- Annuitätendarlehen: Der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen ist immer gleich hoch. Dadurch steigt der Tilgungsanteil während der Laufzeit an und der Zinsanteil sinkt entsprechend.
- Tilgungsdarlehen: Die Tilgung bleibt während der Laufzeit konstant, die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet. Dadurch sinken die Raten während der Laufzeit.
- Laufzeitdarlehen, LAUDA, Ratendarlehen: Der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit wird am Anfang der Laufzeit in einem Betrag dem Darlehensbetrag zugerechnet. Anschließend wird bis zum Ende der Laufzeit der gleiche Betrag (Rate) zurückgezahlt.
- partiarisches Darlehen: Der Darlehensgeber erhält statt oder zusätzlich zu den Zinsen eine Gewinnbeteiligung.
- Bauspardarlehen