Kredit
Ein Kredit ist das Eingehen einer Geldschuld oder Sachschuld (z.B. ein Pfund Zucker) mit zeitlich verzögerter Rückzahlung oder Rückgabe. Ein Kredit wird auch als Darlehen bezeichnet, ggf. als Sachdarlehen, § 607 BGB. Das klassische Verständnis von "Kredit" fasst den Begriff etwas weiter - über das pure Rechtsverhältnis hinaus. Bei jemandem "Kredit haben" bedeutete demnach "etwas guthaben" im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig ist. Grundsätzlich muss die Einräumung eines Kredites nicht notwendigerweise durch ein Kreditinstitut erfolgen. Unter Kaufleuten beispielsweise sind Warenlieferungen gegen eine spätere Bezahlung zu einem ausbedungenen Termin durchaus üblich (vgl. Lieferantenkredit). Der Hersteller der Ware überlässt diese dem Käufer in Treu und Glauben, häufig materiell unterlegt durch ein schriftliches Zahlungsversprechen, beispielsweise einen Wechsel. Im privaten Bereich hat die Bedeutung der Warenfinanzierung beispielsweise durch einen Ratenkredit mit einer festen Ratenvereinbarung seit den fünfziger Jahren ständig zugenommen. Hier sind direkte Vertragsbeziehungen zwischen Händlern und dem Endverbraucher durchaus üblich, teilweise werden auch eigene Finanzinstitute der Hersteller - beispielsweise im Versandhandel oder im Autohandel (Autokredit) - eingeschaltet. Bei Krediten, die ohne Einschaltung von Kreditinstituten eingeräumt werden, ist die Besicherung der Forderung durch einen Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware üblich. Dabei überzeugt sich der Kreditgeber von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners (Bonität). Die Gewährung eines Kredites hat seinen Preis für den Kreditnehmer, den Zins, der für die Zeit bis zur Rückzahlung berechnet wird.